Mitgliedschaft

Sind Sie als Neurologin oder Neurologe in der Schweiz tätig und daran interessiert, stets auf dem Laufenden zu sein, was die Neurologie hierzulande bewegt? Wollen Sie sich ausserdem fortbilden, sich in standespolitische Diskussionen einbringen, die neurologische Wissenschaft fördern und im regelmässigen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen stehen?

Dann werden Sie jetzt Mitglied der Schweizerischen Neurologischen Gesellschaft (SNG) und engagieren Sie sich für die Neurologie in der Schweiz. Ihre Meinung und Ihr Engagement zählen!

Wir laden Sie dazu ein, unser Fachgebiet in einer der Kommissionen der SNG mitzugestalten und die berufspolitischen Interessen aller in der Schweiz tätigen Neurologen nach aussen zu vertreten. Unterstützen Sie zudem die umfangreiche SNG-Nachwuchsarbeit und setzen Sie sich für eine starke Neurologie ein.

Jetzt Mitglied werden!

Antrag auf Mitgliedschaft stellen

Weitere Informationen können Sie den Statuten entnehmen.
Statuten


Mitgliedervorteile

Die SNG bietet ihren Mitgliedern eine Vielzahl an Angeboten zur Fort-und Weiterbildung, zur Karriereförderung oder zum Aufbau des eigenen Netzwerks. Von welchen Vorteilen SNG-Mitglieder profitieren können, finden sie nachfolgend.

  • Standespolitisches Engagement der SNG
  • Nationales und internationales Netzwerk der SNG
  • Umfangreiches Fort- und Weiterbildungsangebot 
  • Exklusiver Mitgliederbereich auf swissneuro.ch
  • Kostenloses Fortbildungsdiplom (Kosten für Nicht-Mitglieder: CHF 400.00)
  • Rabatt auf Teilnahmegebühren von SNG-Veranstaltungen
  • Regelmässig publizierte SNG Newsletter
  • Exklusive Teilnahmemöglichkeit an SNG Sponsorpools
  • Mitgliedschaft bei den Women in Neurology (WIN)

SAYN-spezifische Vorteile

  • Mehr als 30% Rabatt auf die Facharztprüfungsgebühr*
  • Stark vergünstigte Teilnahme an SNS Academies
  • Kein Jahresbeitrag für Mitglieder des SAYN Executive Committees
  • Partnerschaften mit anderen Jungmitgliederorganisationen aus dem In- und Ausland
  • Mitarbeit in Gremien der SNG und bei Nachwuchsförderungsprojekten
  • Zwei Jahre gleichbleibender Jahresbeitrag nach Wechsel zu ordentlicher SNG-Mitgliedschaft*

*bei mindestens zweijähriger Mitgliedschaft in der Swiss Association of Young Neurologists (SAYN)

Vorteile bei der Europäischen Akademie für Neurologie 

www.ean.org


Mitgliederkategorien

Ordentliche Mitglieder

Als ordentliche Mitglieder werden Fachärzte aufgenommen, die ihre ärztliche Tätigkeit hauptsächlich in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein ausführen und folgende Bedingungen erfüllen:

  • Eidgenössischer Facharzttitel für Neurologie oder anerkannter ausländischer Facharzttitel für Neurologie
  • Erfüllung der Fortbildungs-Vorschriften der SNG 
  • Unterstützung von 1 Paten (ordentliches Mitglied der SNG)
  • oder Dozent für Neurologie oder eines der verwandten Fächer, welcher an einer Schweizerischen Hochschule lehrt

Ordentliche Mitglieder sind an der Mitgliederversammlung stimmberechtigt.

Ausserordentliche Mitglieder

Ausserordentliche Mitglieder sind im Ausland tätige Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie, die Mitglieder der Fachgesellschaft ihres Landes sind sowie Ärztinnen und Ärzte und nichtärztliche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bzw. Forscherinnen und Forscher im In- und Ausland, die sich in der Neurologie oder einem ihr nahe stehenden Gebiet betätigen, sich für das Fachgebiet der Neurologie und den ihr nahe stehenden Gebieten interessieren und Beziehungen zur Gesellschaft pflegen. Sie bezahlen einen reduzierten Mitgliederbeitrag und haben an der Mitgliederversammlung beratende Stimme.

SAYN Mitglieder

Young Neurologists können unabhängig vom Alter alle Ärzte in Weiterbildung zum FMH-Titel Neurologie werden.  Sie bezahlen einen stark reduzierten Mitgliederbeitrag und sind an der Mitgliederversammlung stimmberechtigt.

Weiteres zur Mitgliedschaft unter Punkt 2 der Statuten.

WIN Mitglieder

Mitglieder der Women in Neurology (WIN) können alle Assistenzärztinnen und Fachärztinnen in der Neurologie sein, die auch Mitglieder der SNG sind.

Antrag auf Mitgliedschaft

Statuten der WIN

Korrespondierende Mitglieder

Die Mitgliederversammlung kann Ärztinnen und Ärzte oder nichtärztliche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Forscherinnen und Forscher im Ausland, welche sich in der Neurologie oder in benachbarten Fachgebieten ausgezeichnet haben, zu korrespondierenden Mitgliedern ernennen. Die Ernennung erfolgt auf Antrag des Vorstandes an die Mitgliederversammlung. Sie bezahlen keinen Mitgliederbeitrag und haben an den Mitgliederversammlungen beratende Stimme.

Ehrenmitglieder

Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt aufgrund hervorragender Leistungen im Dienste der Neurologie. Ehrenmitglieder behalten ihre früheren Mitgliederrechte. Sie sind zudem von den Mitgliederbeiträgen befreit.

Freimitglieder

Ordentliche und ausserordentliche Mitglieder, die das 70. Altersjahr vollendet oder ihre Berufstätigkeit aufgegeben haben, werden Freimitglieder. Der Wechsel erfolgt durch schriftlichen Antrag an die Präsidentin und den Präsidenten jeweils auf Ende des laufenden Geschäftjahres. Freimitglieder behalten ihre früheren Mitgliederrechte, sind aber von der jährlichen Beitragspflicht befreit.


Mitgliederbeiträge

  • CHF 300.– für Ordentliche Mitglieder
  • CHF 150.– für Ausserordentliche Mitglieder 
  • CHF 100.– für SAYN Mitglieder