Fortbildung

Die lebenslange Fortbildung gewährleistet die Aktualisierung des Wissens und der beruflichen Kompetenz. Sie beginnt mit dem Erwerb eines Weiterbildungstitels und dauert bis zur Berufsaufgabe. Seit 2007 ist die Fortbildung als Berufspflicht im Medizinalberufegesetz (MedBG) verankert.

Fortbildungspflicht

Alle Inhaber eines eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Weiterbildungstitels sind zur Fortbildung gemäss den Bestimmungen der FBO verpflichtet, solange sie in der Schweiz eine ärztliche Tätigkeit ausüben. Dies gilt unabhängig davon, ob sie Mitglied einer Fachgesellschaft sind.

Die Fortbildungspflicht beginnt am 1. Januar nach Titelerwerb bzw. Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit in der Schweiz. Wer sich hauptberuflich in Weiterbildung zu einem Facharzttitel befindet, ist nicht fortbildungspflichtig. Fortbildungspflichtige Ärzte* absolvieren dasjenige Fortbildungsprogramm, das ihrer aktuellen Berufstätigkeit entspricht.

Für allgemeine  Informationen bzgl. Fortbildungspflicht und Anrechenbarkeit verschiedener Fortbildungveranstaltungen konsultieren Sie bitte das aktuelle Fortbildungsprogramm Neurologie.


Fortbildungsselbstdeklaration

Gemäss Fortbildungsordnung (FBO) des SIWF sind jährlich 50 Credits nachweisbarer und strukturierter Fortbildung sowie 30 Stunden Selbststudium vorgeschrieben. Die Aufzeichnung der absolvierten Fortbildung erfolgt durch das Führen eines Fortbildungsprotokolls im Sinne der Selbstdeklaration. Nach einer Fortbildungsperiode von jeweils drei Kalenderjahren kann ein Fortbildungsdiplom bzw. eine Fortbildungsbestätigung beantragt werden. Diese Urkunde bestätigt die Erfüllung der fachspezifischen Fortbildungspflicht gegenüber Gesundheitsbehörden und Versicherungen (inkl. Besitzstandpositionen) und wird automatisch ins öffentlich zugängliche Ärzteregister des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) übertragen. Das Fortbildungsdiplom ist für Mitglieder der SNG kostenlos.

Die Fortbildungsdeklaration läuft über die myfmh-Fortbildungsplattform

Mit der Fortbildungsplattform können Sie als Arzt oder Ärztin Ihre Fortbildungsaktivitäten online dokumentieren. Die neue Plattform vereinfacht die Abläufe und führt Sie direkter zum gewünschten Fortbildungsdiplom. 

Weiterführende Informationen zur Fortbildung allgemein und zur Fortbildungsplattform finden Sie auf der Webseite des SIWF


Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen

Damit eine fachspezifische Fortbildungs-Veranstaltung von der SNG akkreditiert werden kann, gilt es folgendes Online-Formular auszufüllen und einzureichen. Dabei gelten die Prinzipien, die im Fortbildungsprogramm der SNG aufgeführt sind.

Das SIWF kann nicht-fachspezifische Veranstaltungen als Fortbildungsveranstaltungen anerkennen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des SIWF

Fortbildungsveranstaltungen, welche von der zuständigen Institution eines EU/EFTA Mitgliedlandes Credits erhalten, sind automatisch auch in der Schweiz anerkannt (nur fachspezifische Veranstaltungen gelten als Kernfortbildung) und können somit 1:1 übernommen werden.